Grundsätzlich dürfen Mieter ihre Wohnung untervermieten, brauchen dazu aber die Erlaubnis des Vermieters. Wer jedoch seine Bude für mehr als das Doppelte der Miete anderen überlässt, riskiert wegen einer Gewinnerzielungsabsicht den Rauswurf. Dazu neigt in einem aktuellen Fall auch der Bundesgerichtshof.
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