Mit dem Jahreswechsel ist das DAC8-Gesetz offiziell in Kraft getreten. Die neue EU-Richtlinie zur Amtshilfe bei der Besteuerung von Kryptowerten bringt massive Änderungen für jeden Krypto-Anleger in Europa. Börsen und Plattformen sind nun gesetzlich verpflichtet, Nutzerdaten automatisch an die Finanzbehörden zu melden. Die Zeiten, in denen Krypto unter dem Radar lief, sind damit endgültig vorbei.
DAC8 steht für die achte Änderung der EU-Richtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich. Die Richtlinie erweitert den automatischen Informationsaustausch erstmals auf Krypto-Assets und E-Geld. Damit reiht sich Krypto in bestehende Meldepflichten ein, die bereits für Bankkonten und Wertpapierdepots gelten.
Krypto-Dienstleister müssen künftig umfangreiche Daten erfassen und melden: Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und die vollständige Transaktionshistorie ihrer Nutzer. Jeder Kauf, jeder Verkauf, jeder Swap wird dokumentiert und weitergegeben.
Fun Fact: DAC8 erfasst nicht nur Verkäufe in Euro, sondern auch jeden Krypto-zu-Krypto-Tausch. Selbst der Swap von Bitcoin zu Ethereum landet beim Finanzamt.
Besonders brisant: Die Meldepflicht gilt auch für Transfers auf externe Wallets. Wer seine Coins von der Börse auf einen Ledger oder Trezor schickt, wird ebenfalls erfasst. Das Finanzamt erfährt, wann welche Beträge wohin transferiert wurden.
Die Logik dahinter ist klar: Die Behörden wollen nachvollziehen können, ob Coins nur verwahrt oder möglicherweise über andere Kanäle verkauft werden. Für Anleger bedeutet das eine lückenlose Dokumentation aller Bewegungen.
Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Die Datenerfassung für das Steuerjahr 2026 läuft bereits im Hintergrund. Die erste automatische Meldung an die nationalen Finanzbehörden erfolgt bis zum 31. Januar 2027.
Nutzer, die ihre Steueridentifikationsnummer nicht bei ihrer Börse hinterlegen, riskieren Konsequenzen. Plattformen können Konten einschränken oder einfrieren, bis die erforderlichen Daten vorliegen. Wer noch keine Steuer-ID hinterlegt hat, sollte das zeitnah nachholen.
DAC8 schließt auch Anbieter mit Sitz außerhalb der EU ein, sofern sie europäische Kunden bedienen. Plattformen ohne EU-Lizenz müssen sich entweder registrieren und melden – oder den europäischen Markt verlassen. Die Strategie der Behörden ist eindeutig: Es soll keine Ausweichmöglichkeiten geben.
Der automatische Informationsaustausch funktioniert zudem grenzüberschreitend. Daten werden zwischen den EU-Mitgliedstaaten geteilt. Wer in Deutschland lebt und eine Börse in einem anderen EU-Land nutzt, wird trotzdem erfasst.
Für Anleger, die ihre Krypto-Steuern bisher korrekt gemeldet haben, ändert sich praktisch wenig. Die Daten, die das Finanzamt künftig automatisch erhält, sollten mit den eigenen Angaben übereinstimmen. Eine saubere Dokumentation aller Trades wird jedoch wichtiger denn je.
Wer in der Vergangenheit Gewinne nicht oder unvollständig angegeben hat, könnte Probleme bekommen. Die automatische Meldung macht Unstimmigkeiten sofort sichtbar. Steuerberater empfehlen, eventuelle Versäumnisse proaktiv zu korrigieren, bevor die ersten Daten beim Finanzamt eintreffen.
DAC8 ist Teil der umfassenden EU-Strategie zur Regulierung digitaler Assets. Zusammen mit MiCA (Markets in Crypto-Assets Regulation) schafft die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowährungen.
Befürworter sehen darin einen Schritt zur Legitimierung von Krypto im traditionellen Finanzsystem. Mehr Transparenz könnte institutionelle Investoren anziehen und das Vertrauen in den Markt stärken. Kritiker hingegen warnen vor Überregulierung und dem Verlust der ursprünglichen Krypto-Ideale wie Privatsphäre und finanzielle Selbstbestimmung.
Eines ist sicher: Die Krypto-Welt in Europa wird transparenter – Anleger sollten sich darauf einstellen.
Der Beitrag EU macht alle Krypto-Anleger gläsern! Was DAC8 für Anleger bedeutet erschien zuerst auf BeInCrypto - Krypto News.


