Ein Bundesgericht in New York hat eine Klage abgewiesen, in der behauptet wurde, dass die Kryptowährungsbörse Binance Terrorismusfinanzierung ermöglicht habe, und kam zu dem Schluss, dass die Kläger die Beteiligung des Unternehmens an den in dem Fall genannten Angriffen nicht ausreichend nachgewiesen hatten.
Die Entscheidung kam von Richterin Jeannette A. Vargas vom United States District Court für den Southern District of New York, die ein detailliertes 62-seitiges Urteil erließ, das Ansprüche von 535 Klägern ablehnte, die mit Opfern von 64 Terrorvorfällen zwischen 2016 und 2024 verbunden waren. Die Angriffe wurden Gruppen wie Hamas, Hisbollah, ISIS, al-Qaida und dem Palästinensischen Islamischen Dschihad zugeschrieben.
Laut der Klage waren Gelder, die mit diesen Organisationen in Verbindung standen, über die Binance-Plattform geflossen, und die Kläger argumentierten, dass die Börse nach US-amerikanischem Anti-Terrorismus-Gesetz haftbar gemacht werden sollte. Die Einreichung behauptete auch, dass die angeblichen Verstöße der Plattform gegen Sanktionsregeln und Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche erhebliche Finanzströme an terroristische Gruppen ermöglicht hätten.
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In ihrem Urteil erkannte das Gericht Vorwürfe an, dass Binance zuvor sanktionierte iranische Nutzer bedient und Wallets gehostet hatte, die mit designierten Terrororganisationen verbunden waren. Richterin Vargas stellte jedoch fest, dass diese Behauptungen nicht nachwiesen, dass die Börse wissentlich bei den von den Klägern genannten Angriffen geholfen oder daran teilgenommen hatte.
Das Urteil betonte, dass allgemeine Vorwürfe über illegale Transaktionen auf einer globalen Handelsplattform nicht ausreichten, um materielle Unterstützung für Terrorismus nach US-Recht zu beweisen. Das Gericht kam auch zu dem Schluss, dass die Klage sich stark auf allgemeine Vermutungen darüber stützte, wie Gelder möglicherweise verwendet worden sein könnten, anstatt direkte Beweise vorzulegen, die die Börse mit den Angriffen verbanden.
Binance-Chefjustiziarin Eleanor Hughes begrüßte das Ergebnis und beschrieb das Urteil als „eine vollständige Rehabilitation" für das Unternehmen. Das Gericht erlaubte den Klägern dennoch 60 Tage, um eine geänderte Klage einzureichen.
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